Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG), dürfen ab dem 01. Juli 2024 die Kabelfernsehgebühren nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Deshalb ist es als Mieter:in wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und aktiv zu werden. Um weiterhin die volle Sendervielfalt zu genießen, können Sie über uns ganz unkompliziert Ihren eigenen TV oder IPTV Vertrag buchen.
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